sidebar
 
 

Willkommen


Ein engagiertes und hochqualifiziertes Team aus Spezialisten bietet umfassende Leistungen im Bereich des energieeffizienten Gebäudemanagements entsprechend der EU-Gebäuderichtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG vom 3. August 2006, BGBl. I Nr. 137/2006), der OIB Richtlinie 6 und der bundesländerrechtlichen Bestimmungen (z.B. O.Ö. Bautechnikgesetz, O.Ö. Bauordnung, O.Ö. Bautechnikverordnung) ist für Gebäude nicht nur bei Neubau und umfassenden Sanierungen sondern auch bei Verkauf, Verpachtung und Vermietung ab 1.1.2009 der Energieausweis Pflicht.

Vor diesem Hintergrund gewinnt das Thema Energieeinsparung bei Gebäuden und die Reduktion des
CO2-Ausstoßes künftig große Bedeutung.

 

   NEWS
news

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre alt sind. Förderungsfähig sind die Dämmung von Außenwänden und Geschoßdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie die Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen auf erneuerbare Energieträger. Die Antragsstellung erfolgt über die Bausparkassen. Einreichungen sind zwischen 20.02.2012 und 31.12.2012 möglich. Die Förderung beträgt bis zu 20% der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 5.000 Euro für die thermische Sanierung und maximal 1.500 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. Umweltzeichen kann ein Zuschlag von 500 Euro in Anspruch genommen werden. Eine Förderung beantragen können Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Wohnungseigentümer und Mieter im mehrgeschoßigen Wohnbau.

news

Die Thermische Sanierung für den privaten Wohnbau wird verlängert. Die vorerst bis 30.06.2011 befristete Aktion wurde nun verlängert, solange Budgetmittel verfügbar sind (längstens bis 31.12.2011).

news

2011 bis 2014 wird die österreichische Bundesregierung die thermische Sanierung von Gebäuden-im Rahmen der so genannten “Offensivmaßnahmen“-mit jeweils 100 Millionen Euro jährlich fördern. Damit sollen neuerlich -wie schon 2009- Maßnahmen wie der Tausch von Heizkesseln und Fenstern sowie die Dämmung von Außenwänden und Geschoßdecken gefördert und die Anstrengungen zur CO2-Reduktion gestärkt werden. Über die Aufteilung der Mittel auf Private und Betriebe seien noch Gespräche zu führen, vorgesehen sei eine Aufteilung von 70 Millionen Euro an private Haushalte und 30 Millionen Euro an Unternehmen. Für die Inanspruchnahme der Förderung ist ein Energieausweis erforderlich, der den Nachweis erbringt, dass die in den Förderungsbestimmungen vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden.